Begleitetes Fahren
Mit 16,5 bei uns anmelden, mit 17 losfahren!
Besonderheiten
Der Führerschein mit 17 gilt nur in Deutschland! Es handelt sich um eine nationale Sonderregelung, die im Ausland nicht anerkannt wird. Spätestens an der Grenze ist also ein Fahrerwechsel angesagt.
Bei jeder Fahrt
Muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein. Es kann sich also nicht um irgendjemanden handeln der spontan mitfährt. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen.
Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeuges eingreifen, sondern hat nur eine beratende Funktion. Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzt ist nicht geregelt. Sie kann auch auf der Rückbank Platz nehmen.
Alkohol und Drogen
Es gilt die 0,0 Promille-Grenze für den Fahrer, für die Begleitperson die 0,5 Promille-Grenze.
Für beide natürlichen Drogen frei.
Sie sind oder werden Begleitperson?
Was darf ich? Was soll ich? Wie soll ich?
Wir bieten einmal im Monat einen kurzen Workshop für bestehende und werdende Begleitpersonen an.
Hier werden alle Informationen, Hintergründe und rechtliche Dinge dargestellt und vermittelt.
Dauer: 3 Stunden – 1-mal im Monat.
Bei noch offenen Fragen sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.